§ 1 Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden AGB, gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung eines Apartments zur Beherbergung (nachfolgend Sonnendeck Schwerin), die zwischen Wiebke Wolter (Vermieterin) und Dritten (Gast) abgeschlossen werden.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Apartments sowie dessen Nutzung zu anderen als Wohnzwecken ist nicht gestattet..
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn die Vermieterin sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung
Mit der Durchführung einer Reservierung/Buchung über die Internetseite www.sonnendeck-sn.de oder per Mail an hallo@sonnendeck-sn bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit des gebuchten Apartments erhält der Gast von der Vermieterin eine Reservierungs-/Buchungsbestätigung. Durch diese Bestätigung kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen der Vermieterin und dem Gast zustande.
§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Die Anzahlung wird dem Gast in der Buchungsbestätigung mitgeteilt und ist bis zu dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Datum auf das angegebene Konto zu überweisen. Die Restzahlung ist bis zu dem ebenfalls in der Buchungsbestätigung angegebenen Datum fällig. Bei Buchungen am Tag des Anreisetages hat der Gast die Zahlung für den Aufenthalt unverzüglich, im Regelfall innerhalb einer Stunde nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu leisten.
(2) Mit einer Reservierung/Buchung geht das Einverständnis des Gastes einher, dass der Gast seine Rechnung als Download oder via E-Mail erhält.
(3) Bei Zahlungsverzug ist die Vermieterin (nach einer freundlichen Aufforderung der Zahlung) berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt fallen für den Gast Mahnkosten in Höhe von 25,00 Euro an, diese sind umgehend an die Vermieterin zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Gast.
(4) Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Gast. Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Gast zu tragen, d.h. dem Bankkonto der Vermieterin ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben. Es werden ausschließlich Zahlungen per Überweisung akzeptiert.
§ 4 An- und Abreise
(1) Am Anreisetag steht das Appartement ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Apartment ausnahmsweise nicht pünktlich um 15:00 Uhr bezogen werden kann.
(2) Eine frühere Anreise (Early Check-in) kann auf Anfrage und bei Verfügbarkeit zwischen der Vermieterin und dem Gast vereinbart werden. Wenn die Vermieterin dem Early Check-in zustimmt, ist die Vermieterin berechtigt, für die zusätzliche Nutzung der Wohnung 10,00€ je angefangener Stunde in Rechnung zu stellen. Einen vertraglichen Anspruch auf einen Early Check-in kann der Gast nicht herleiten.
(3) Zutritt zum Apartment erhält der Gast durch einen individuellen sechsstelligen Code, welcher auf einem am Türrahmen montierten Keypad eingegeben wird. Der Code ist für die Dauer des Aufenthalts gültig und wird dem Gast am Tag vor der Anreise schriftlich mitgeteilt.
(4) Am Abreisetag ist das Apartment bis 12:00 Uhr zu verlassen.
(5) Eine spätere Abreise (Late Check-out) kann auf Anfrage und bei Verfügbarkeit zwischen der Vermieterin und dem Gast vereinbart werden. Wenn die Vermieterin dem Late Check-out zustimmt, ist die Vermieterin berechtigt, für die zusätzliche Nutzung der Wohnung 10,00€ je angefangener Stunde in Rechnung zu stellen. Soweit es an einer Zustimmung fehlt, ist die Vermieterin berechtigt, für jede angefangene Stunde 30,00€ anzusetzen. Bei einer Abreise mehr als 3 Stunden nach dem ursprünglich vereinbarten Check-out wird der volle Übernachtungspreis der Wohnung erhoben, wenn die Vermieterin zugestimmt hat. Fehlt es an einer Zustimmung, schuldet der Gast neben dem vollen Übernachtungspreis den Ersatz des weiter entstehenden Schadens. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass der Vermieterin ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Einen vertraglichen Anspruch auf einen Late Check-out kann der Gast nicht herleiten.
(6) Das Apartment ist am Abreisetag ordnungsgemäß zu hinterlassen. Geschirr, Gläser, usw. sind in den Geschirrspüler zu stellen und dieser ist einzuschalten.
§ 5 Apartment
(1) Das Apartment wird von der Vermieterin in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist die Vermieterin hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(2) Der Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar, z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar.
(3) Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib im Apartment vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten und Sofa, ist untersagt.
Der Gast haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
(4) Bei vertragswidrigem Gebrauch des Apartments, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei der Vermieterin.
(5) Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Der Vermieterin ist der Name und Anschrift sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
§ 6 Parkplatz, Fahrradschuppen
(1) Als Bestandteil des Beherbergungsvertrages stellt die Vermieterin dem Gast einen PKW-Stellplatz sowie vier Fahrradstellplätze in einem abschließbaren Fahrradschuppen zur Verfügung. Daraus resultiert keine Überwachungsverpflichtung für die Vermieterin. Es kommt kein Verwahrungsvertrag zustande.
(2) Es ist untersagt, mehr als ein Fahrzeug auf dem zugewiesenen PKW-Stellplatz abzustellen. Werden dennoch zusätzliche Fahrzeuge auf dem PKW-Stellplatz abgestellt, kann die Vermieterin eine Strafgebühr in Höhe von bis zu 250,00 Euro pro zusätzlich abgestelltem Fahrzeug fordern.
(3) Bei Abhandenkommen, Diebstahl oder Beschädigung von auf dem zur Verfügung gestellten PKW-Stellplatz von oder durch abgestellte(n) oder rangierter Kraftfahrzeuge haftet die Vermieterin ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(4) Bei Abhandenkommen, Diebstahl oder Beschädigung von in dem zur Verfügung gestellten Fahrradschuppen von oder durch abgestellte(n) oder rangierter Fahrräder haftet die Vermieterin ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(5) Der Gast ist verpflichtet, Schäden unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Schäden müssen jedenfalls vor Verlassen des PKW-Stellplatzes und des Fahrradschuppens angezeigt werden.
(6) Die Vermieterin haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Gäste oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.
§ 7 Aufenthalt
(1) Das Appartement darf von maximal vier Personen benutzt werden. Kinder gelten als volle Personen. Sollte das Apartment von weiteren Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Die Vermieterin hat zudem in diesem Fall das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
(2) Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
(3) Der Gast erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung des Sonnendeck Schwerin einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit Leistung der Anzahlung durch den Gast.
(4) Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist die Vermieterin berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
§ 8 Reiserücktritt
(1) Storniert (kündigt) der Gast den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
– Kündigung bis 31 Tage vor dem Anreisetag: kostenlos. Der bereits gezahlte Mietpreis wird auf das vom Gast zu benennende Konto erstattet.
– Kündigung 30 Tage vor dem Anreisetag bis 7 Tage vor dem Anreisetag: 60 % des Mietpreises
– Kündigung ab 6 Tage vor dem Anreisetag sowie Nichtantritt der Reise: 100% des Mietpreises
(2) Der Gast hat die Möglichkeit der Nachweisführung, dass ein Schaden entweder gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
(3) Die Kündigung des Vertrags vor dem Mietbeginn hat durch schriftliche Erklärung gegenüber der Vermieterin zu erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei der Vermieterin.
§ 9 Rücktritt durch die Vermieterin
(1) Im Falle einer Absage durch die Vermieterin, in Folge höherer Gewalt, sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten.
(2) Ein Rücktritt durch die Vermieterin kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Gast andere Gäste trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
(3) Erfolgte eine Kündigung seitens der Vermieterin wegen eines Umstands, der durch den Gast zu vertreten ist, so ist die Vermieterin berechtigt auch künftige Buchungen, dies gilt auch, wenn diese bereits seitens der Vermieterin bestätigt sind, des Gastes zu stornieren oder abzulehnen.
(4) Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
§ 10 Haftung der Vermieterin
Die Vermieterin haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
§ 11 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
§ 11.1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
(1) Die Vermieterin unterhält in ihrem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet.
(2) Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
(3) Die Vermieterin gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Sie ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit die Vermieterin deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Die Vermieterin behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
(4) Die Vermieterin stellt dem Gast über einen SmartTV verschiedene Streaming Dienste zur Verfügung. Hierfür muss sich der Gast über ein eigenes Konto anmelden und hat die Kosten für kostenpflichtige Sendungen o.ä. selber zu tragen. Der Gast wird dringend darum gebeten, sich vor seiner Abreise aus seinem Konto abzumelden! Sollten die Nachmieter die Dienste über das Konto des Gastes nutzen und/oder missbrauchen, ist die Vermieterin nicht verpflichtet, die Kosten dafür zu tragen und übernimmt dafür keine Haftung.
§ 11.2. Zugangsdaten
(1) Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Gast Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Vermieterin und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten.
(2) Die Vermieterin hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
§ 11.3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
(1) Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden.
(2) Die Vermieterin weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann.
(3) Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an digitalen Medien des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt die Vermieterin keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden von der Vermieterin und/oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§ 11.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
(1) Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen (u. a. Streamingdienste) ungetätigten Rechtsgeschäften ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.
(2) Der Gast ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
(3) Der Gast stellt der Vermieterin des Apartments von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er die Vermieterin des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
§ 12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet.
(2) Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(3) Das Durchführen von Partys oder Versammlungen ist streng untersagt. Die Vermieterin ist berechtigt, eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Apartments zu verweisen, wenn Kenntnis von Zuwiderhandlungen erlangt wird. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesem Fall nicht.
(4) Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren jeglicher Art ist nicht erlaubt. Werden Tiere trotzdem untergebracht, kann die Vermieterin eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 250,00 Euro (netto) in Rechnung stellen. Die Vermieterin ist berechtigt, eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Zuwiderhandlungen vorliegen. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Ausnahmen sind Blinden-, Gehörlosen- sowie weitere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen gegen Nachweis kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.
(5) Im Apartment gilt ein allgemeines Rauchverbot. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Shishas, Tabak-Erhitzer und ähnliche Geräte. Bei Zuwiderhandlungen kann die Vermieterin eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 250,00 Euro (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf dem Balkon und bei zugezogener Balkontür gestattet.
(6) Das Grillen mit Geräten jeglicher Art (Gasgrill, Elektrogrill, Holzkohlegrill) ist im Apartment, auf dem Balkon und auf der Dachterrasse strengstens untersagt. Offene Feuerstellen sind ebenso strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann die Vermieterin eine Strafgebühr in Höhe von bis zu 250,00 Euro fordern.
(7) Für die Dauer der Überlassung des Apartments ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen des Apartments Fenster und Türen geschlossen zu halten. Des Weiteren sind elektrische Geräte immer auszuschalten, soweit möglich.
(8) Die Vermieterin hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zum Apartment, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Die Vermieterin wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihr nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
§ 13 Schriftform
Andere als die in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Durchführung einer Reservierung/Buchung.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§ 15 Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Schwerin zuständig.